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Elektronische Vollmachten Phase 2

Im österreichischen Recht versteht man unter Stellvertretung das Handeln eines Stellvertreters unter fremden Namen und auf fremde Rechnung. In anderen Worten, der Bevollmächtigte (Machthaber, Vertreter) ist ermächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, deren Rechtswirkung unmittelbar beim Machtgeber (Vertretenen) eintreten.
    
Vertretung und Vollmachten sind wesentliche Elemente von Verfahren. Ihre Abbildung in elektronische Prozesse hat im E-Government Gesetz ihre rechtliche Basis. Eine technische Spezifikation der elektronischen Vollmacht besteht.

Basierend auf den beiden Szenarien zur Eintragung der Vertretungsmacht für eine im österreichischen Firmenbuch eingetragenen Firma (Prokura) und Eintrag der Vertretungsmacht für eine natürliche Person, stehen zudem folgende Szenarien zur Verfügung:

  1. Eintragung von Vertretungsbefugnissen für andere Arten von Stellvertretungen des Wirtschaftslebens (geteilte Vollmacht, Post-, Einkaufs-, Handlungsvollmacht),
  2. Eintragung der Vertretungsbefugnis für eine natürliche Person durch einen eigens ermächtigten behördlichen Organwalter und
  3. Eintragung der Vertretungsbefugnis durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter.

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