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Authentische Dokumenten-Scans

Übersicht

Gemäß § 11 Dienstleistungsgesetz können Dienstleistungserbringer bei jeder Behörde nach Maßgabe der vorhandenen technischen Voraussetzungen der jeweiligen Behörde elektronische Kopien von Papier-Originaldokumenten anfertigen lassen. Die Übereinstimmung der elektronischen Kopie mit dem Original wird durch eine Amtssignatur im Sinne des § 19 des E Government-Gesetzes bestätigt.

diSIGNER erzeugt die dafür notwendige Amtssignatur auf dem eingescannten Dokument. Außerdem muss gemäß § 18 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ab 1.1.2011 jede schriftliche Ausfertigung in elektronischer Form mit einer Amtssignatur im Sinne des § 19 E-Government-Gesetz versehen sein.

diSIGNER

Die Software diSIGNER ermöglicht es, Behörden auf einem PC-Arbeitsplatz in einfachster Weise eingescannte Dokumente von BürgerInnen mit einer elektronischen Amtssignatur zu versehen. Dies erfolgt in zwei Schritten:

  1. Schritt: Konvertierung der gescannten Orginaldokumente in ein PDF-Dokument
  2. Schritt: Erstellung eines elektronisch amtssigniertes PDF-Dokuments

bug-fix

Bug-Fix November 2011:

Falls in Ihrem Signaturzertifikat Umlaute vorkommen, muss nach der Installation die Datei pdf-converter-1.04.jar in C: \Eigene Dokumente\EGIZ\diSIGNER\PDFSigner-GUI\lib durch folgende Datei ersetzt werden 

Downloads

Derzeit werden von diSIGNER folgende Betriebssysteme unterstützt:

Windows

Linux

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