Authentische Dokumenten-Scans
Übersicht
Gemäß § 11 Dienstleistungsgesetz können Dienstleistungserbringer bei jeder Behörde nach Maßgabe der vorhandenen technischen Voraussetzungen der jeweiligen Behörde elektronische Kopien von Papier-Originaldokumenten anfertigen lassen. Die Übereinstimmung der elektronischen Kopie mit dem Original wird durch eine Amtssignatur im Sinne des § 19 des E Government-Gesetzes bestätigt.
diSIGNER erzeugt die dafür notwendige Amtssignatur auf dem eingescannten Dokument. Außerdem muss gemäß § 18 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ab 1.1.2011 jede schriftliche Ausfertigung in elektronischer Form mit einer Amtssignatur im Sinne des § 19 E-Government-Gesetz versehen sein.
diSIGNER
Die Software diSIGNER ermöglicht es, Behörden auf einem PC-Arbeitsplatz in einfachster Weise eingescannte Dokumente von BürgerInnen mit einer elektronischen Amtssignatur zu versehen. Dies erfolgt in zwei Schritten:
- Schritt: Konvertierung der gescannten Orginaldokumente in ein PDF-Dokument
- Schritt: Erstellung eines elektronisch amtssigniertes PDF-Dokuments

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Bug-Fix November 2011:
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Derzeit werden von diSIGNER folgende Betriebssysteme unterstützt: